Migrationsrecht

Migrationsrecht


Das deutsche Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Aufenthaltsbeendigung von Personen aus Drittstaaten. Sein Zweck ist, den Zuzug von Ausländern nach Deutschland zu steuern, aber auch zu begrenzen. Zwar haben EU-Bürger das Recht, sich in der gesamten Europäischen Union frei zu bewegen, in Mitgliedsstaaten ihrer Wahl einzureisen und sich dort aufzuhalten - jedoch nicht völlig uneingeschränkt. Näheres regelt das Freizügigkeitsgesetz der EU. 

Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, wenn Sie Information zum Migrationsrecht benötigen. Gerne unterstütze ich Sie bei Anträgen etwa auf Visa, Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis, Familienzusammenführung oder Einbürgerung. Zögern Sie insbesondere dann nicht, wenn Sie eine Ausweisung oder Abschiebung befürchten, und nehmen Sie meine Expertise in Anspruch. Ich suche gemeinsam mit Ihnen nach einer optimalen Lösung.





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